Für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Deutschland sind Power Purchase Agreements (PPAs) ein unverzichtbares Instrument zur Vermarktung ihres Stroms. Unter den verschiedenen PPA-Formen ist das Utility PPA (Versorger-PPA) der primäre Weg für den Stromverkauf – sowohl für Anlagen innerhalb der EEG-Förderung als auch für ungeförderte Assets.
Ein Utility PPA ist ein Vertrag zwischen einem Erzeuger und einem Energieversorger oder Direktvermarkter. Während ein Corporate PPA auf langfristige Partnerschaften mit Industrie-Endkunden setzt und sehr viel Koordination voraussetzt, bietet das Utility PPA einen schnellen, standardisierten Zugang zum Strommarkt.
In der aktuellen Marktpraxis haben sich vor allem zwei Strukturmodelle etabliert, die es Betreibern ermöglichen, ihr Risiko individuell zu steuern:
Dieses Modell bietet maximale Kalkulationssicherheit. Der Erzeuger erhält über die gesamte Vertragslaufzeit einen festen Euro/MWh-Satz für jede eingespeiste Kilowattstunde (Pay-as-produced).
Dieses Modell kombiniert die Stabilität eines Festpreises mit den Chancen des Spotmarkts. Dabei wird das Erzeugungsvolumen gesplittet – beispielsweise nach einer 80/20-Regel:
Der angebotene Preis im Utility PPA setzt sich aus verschiedenen Marktfaktoren zusammen:

Utility PPAs bleiben das Rückgrat für den Marktzugang Erneuerbarer Energien in Deutschland. Während das reine Fixed-Price-Modell ideal für risikoaversive Betreiber ist, bietet der Fix/Variabel-Mix die nötige Flexibilität, um an einem volatilen Strommarkt zusätzliche Erlöspotenziale zu heben. Die Wahl des richtigen Mixes ist entscheidend, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage langfristig zu sichern.